
Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
![]() ![]() |
Harro |
![]() |
Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator Beiträge: 12.857 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Bandis,
ein wichtiges Urteil zur Krankschreibung und dem MDK!!!! Urteil zu Krankschreibungen Krankenversicherte können sich nicht immer voll auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlassen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel ist dies etwa dann der Fall, wenn der behandelnde Arzt einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) widerspricht. Patienten sollten deshalb im Zweifel darauf bestehen, dass ihr Arzt förmlichen Widerspruch gegen das Gutachten einlegt. In dem Fall hatte die Kasse die Zahlung von Krankengeld aufgrund eines MDK-Gutachtens verweigert. Az: B 1 KR 18/04 R |
bandie1266 |
Geschrieben am: 07 Jul 2006, 12:31
|
Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 18 Mitgliedsnummer.: 5.440 Mitglied seit: 20 Apr 2006 ![]() |
Hallo Ihr alle, :winke
ich brauche euren Rat mal wieder. Bei mir ist das jetzt der Fall, das die KK mich nach ca. 5 Monaten ausgesteuert hat obwohl mein Krankengeld von 78 Wochen nicht beendet ist. Aufgrund an Anschreiben an meinen Orthopäden, Schmerztherapeuten, und Hausarzt. die Briefe wurden von den Ärzten so beantwortet, das seht Ihr in meinen anderen Beiträgen wäre jetzt zu lang um es wieder alles zu schreiben. Auf jeden Fall wurde in den Briefen von zwei Ärzten eingetragen das ich 3 Std arbeitsfähig bin. So nun mußte ich zum MDK und der schrieb.Diagnosen. Chron. Lumbalgien sowie rezid. Lumboischialgien bei BSV L4/5 und Bandscheibenprotrusion L3/4 und L5/S1 Spondylarthrose und erhebliche myostatische Insuffizien, Cervicalsyndrom bei MRT- Nachweis einer relativen Spinalkanalengec4/5 und c5/6 sowie Bandscheibenprotrusion c6/7. Neurodermitis :heul Beurteilung und Leistungsvermögen Eine deutliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Vers. bleibt festzustellen. Auch nach Einschätzung der behandelnden Orthopäden sowie des Schmerztherapeuten ist die Vers. aber grundsätzlich in der Lage , mindestens 15 Wochenstunden tätig zu sein. Dies aber nur unter der Maßgabe, dass keine Arbeiten über Kopf geleistet werden müssen oder Arbeiten mit Heben und Tragen schwerer Lasten, unter Wärme und Kälteeinfluß, unter Absturzgefahr. Auch muß es der Vers. möglich sein, Ihre Arbeit unterbrechen zu können, um Pausen zu machen. Mit entsprechenden Pausen sollte Sie aber in der Lage sein leidensgerechte Tätigkeiten über den Tag verteilt mindestens 3 Stunden bei einer 5 Tagewoche durchführen zu können. Somit besteht formal eine Verweisbarkeit an das Arbeitsamt. 30 GdB mit Gleichstellung liegen bereits vor, insofern hätte die Vers. auch Anspruch auf Integrationsmaßnahmen durch das Integrationsamt. Im Rahmen der Verweisbarkeit an das Arbeitsamt sollten berufsfördernde Leistungen geprüft werden. Für eine vollschichtige Tätigkeit wie zuvor mit Büroarbeit insbesondere auch am PC ist die Vers. nicht einsetzbar. Erhebliche Minderung der EF liegt vor . Aber oberhalb der Grenze von mindestens 15 Std in der Woche. So was würdet Ihr machen? ich bekomme kein Krankengeld aufgrund dieses Gutachtens was so geschrieben worden ist wie ich es euch hier mitgeteilt habe. Beim Arbeitsamt war ich letzte Woche wegen der Berechnung für das Arbeitslosengeld denn ich bin ja schon seit November arbeitslos gemeldet. Die wollen mir nur für 3 Std am Tag arbeitslosengeld zahlen. Das wird wohl nicht viel sein. Was kann ich machen. Widerspruch ist bei der KK schon eingeleitet durch den VDK. Wer soll mich unter den Voraussetzungen einstellen? EM Rente ist beantragt aber abgelehnt worden, Begründung altersbedingter Bandscheibenverschleiß. Mit 39 J. :vogel Widerspruch ist auch dort eingelegt. man weis ja auch nicht wie lange das jetzt alles dauert. Bin manchmal drauf und dran mir wieder Arbeit zu suchen und das auf Kosten meiner Gesundheit. Für Antworten wäre ich Euch dankbar, denn am Montag muß ich zum AA weil ich den Antrag noch nicht unterschrieben habe. Normaler weise hätte ich noch bis nächstes Jahr Anspruch auf Krankengeld und dann erst für ein Jahr Arbeitslosengeld, jetzt wollen alle nicht zahlen und AA nur für 3 Std. Ich bin jetzt die gearschte. Gruß Bandie 1266 ;) |
Awolux |
Geschrieben am: 07 Jul 2006, 13:01
|
BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 714 Mitgliedsnummer.: 2.865 Mitglied seit: 26 Jul 2005 ![]() |
hallo,
das Gutachten ist das übliche Bla-Bla-Bla. Du wirst nur hin und her geschoben, tatsächlich vera..... Wenn ich mich recht erinnere, hatte ich dir mal eine Mail geschickt, die hat dich wohl umgehauen. Genau diesen ganzen Sch... habe ich durch. Mein Rat: guter Anwalt für Sozialrecht - wichtig ! Und viel Geduld, und vor allem: verwertbares Vermögen rechtzeitig in Sicherheit bringen. Jetzt müßt ihr clever sein ... Und schlau machen, es gibt immer Möglichkeiten. Viel Info hier im Forum, ich habe hier schon Tipps und Hinweise gefunden, da hätte ich nie und nimmer dran gedacht. Übrigens das besste Forum, das ich kenne. ;) |
augustino |
Geschrieben am: 07 Jul 2006, 13:26
|
Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 261 Mitgliedsnummer.: 3.848 Mitglied seit: 21 Nov 2005 ![]() |
Hallo Bandie,
was ich machen würde kannst du hier lesen http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=14792 im übrigen , sobald der Wiederspruch eingereicht ist müssen Sie weiter zahlen, das wird dir ein RA auch sagen. Aber dein Behandelnder Arzt muss die Krankschreibung auch aufrecht erhalten und den wiederspruch medizinisch begründen . Im oft sogar von de KKs zitierten Gesetz, steht klar drin, solange der wiederspruch besteht dürfen sie das Krankengeld nicht einstellen, kein falschen hoffnungen, machen Sie trotzdem, indem Sie es bewusst falsch auslegen, jedenfalls war es bei mir so, genutzt hat es Ihnen aber nichts ! Ich kann Awolux nur zustimmen, nimm dir einen Anwalt alleine kommst du dagegen nicht an ! Gruss augustino |
murmel |
Geschrieben am: 06 Sep 2007, 20:29
|
PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.940 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Hallöchen bandie1266 :;
Ich würde sagen stelle Rentenantrag wegen voller Erwerbsminderung! Auch wen dann nur eine Teilerwerbsunfähigkeit rauskommt! Du bist dadurch aber den Krankenversichert und brauchst dich nicht freiwillig Krankenversichern! Du solltest noch mal nachfragen! Bis 3stunden oder 3bis 6 Stunden das ist hier eine Endscheidene Frage wie du eventuell von der DRV eingeschätzt wirst! Wen sich die DRV dem MDK Gutachten nach Aktenlage anschließt könnte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die Folge sein. Die DRV muss sich aber nicht dem MDK der Krankenkassen anschließen, sondern bestellt eine eigenen Gutachter der ein ganz anders Krankenbild sieht. Solltest du Ausgesteuert sein Antrag nach 125 SGB III stellen! Du müsstest eigentlich so eine Information von deiner Krankenkasse erhalten haben! Dann wird entweder nach Aktenlage bei der Agentur für Arbeit bei dessen Ärzten entschieden, oder es findet bei ihnen auch eine Untersuchung statt. murmel :bank |
![]() |
![]() ![]() |