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Ralf |
Geschrieben am: 15 Nov 2005, 23:31
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Liebe Bandis,
da doch viele Unklarheiten bestehen, wie es nach dem Bezug von Krankengeld nach 78 Wochen weitergeht, haben wir mal das weitere Vorgehen beschrieben. Aussteuerung - Ende Krankengeld Liebe Grüße Das Team von www.diebandscheibe.de Bearbeitet von Ralf am 10 Feb 2010, 09:53 |
westbusch |
Geschrieben am: 24 Mär 2006, 19:27
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 5.139 Mitglied seit: 22 Mär 2006 ![]() |
Hallo!
Wie verhält es sich aber wenn man schon mal Ausgesteuert war und noch keinen neuen vollen Anspruch hat?Bin wegen der gleichen Krankheit (LWS)wieder krank geschrieben und werd schon nach knapp 4 Wochen wieder ausgesteuert.Keiner kann mir sagen wie es weiter gehen soll,habe zwei Kids die ich auch noch versorgen muß und ich würd ja auch viel lieber arbeiten.Danke schon mal für eure Hilfe und Tips.Manu |
Ralf |
Geschrieben am: 24 Mär 2006, 19:43
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Hallo Manu und herzlich willkommen hier im Forum.
Tja, wie geht es weiter? Wenn Du noch Anspruch auf ALG hast, dann wird der ausgeschöpft und anschließend geht es nahtlos über in ALGII. Dir liebe Grüße und gute Besserung Ralf :winke |
westbusch |
Geschrieben am: 25 Mär 2006, 12:00
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 5.139 Mitglied seit: 22 Mär 2006 ![]() |
Hallo Ralf,danke erst mal für deine Antwort.Weißt du vielleicht auch wie das ist wenn ich schon mal HarzIV hatte ?Ich bekam HarzIV und habe dann eine Umschulung über die LVA bekommen und somit zuletzt Unterhaltsgeld bezogen.Da ich die Umschulung erst im August 05 begonnen hab weiß ich noch nicht mal ob ich dort weiter machen darf. :sch Würde ich auf jeden Fall,wenn sich für mein Kreuz ne Lösung findet.Danke und Gruß Manu
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Elke |
Geschrieben am: 25 Mär 2006, 14:26
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 ![]() |
Hallo Manu,
Du erhälst wieder ALG II, da eine Umschulung für erneuten Anspruch auf ALG I nicht angerechnet wird. Anspruch auf ALG I hast Du erst wieder, wenn Du 11/2 Jahre wieder in Lohn und Brot standest. Also hin zum AA und ALG II beantragen. Wünsch Dir gute Besserung. Tschau ;) Elke |
westbusch |
Geschrieben am: 25 Mär 2006, 22:44
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 5.139 Mitglied seit: 22 Mär 2006 ![]() |
Hallo Elke!
Vielen Dank für deine Hilfe,nun hab ich wenigstens ne Anlaufstelle. Gruß Manu |
tekin |
Geschrieben am: 07 Dez 2007, 14:36
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 59 Mitgliedsnummer.: 5.517 Mitglied seit: 29 Apr 2006 ![]() |
hallo lieber Banndies,
habe heute Brief von der KK bekommen drin geschrieben, ich werde in 4Wochen ausgesteuert. nach meiner langen ausfall 14 Monate wegen BSV habe 6 Monate gearbeitet bis ich wieder wegen Depression und BS Probleme Krank geschrieben bin. KK meint es zählt alles zusammen was innerhalb 3J ist und wie lange ich dazwischen wieder gearbeitet habe. was meint ihr? hat die KK recht. schöne grüße |
tahqar |
Geschrieben am: 07 Dez 2007, 15:05
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 517 Mitgliedsnummer.: 6.962 Mitglied seit: 09 Okt 2006 ![]() |
hi tekin,
ja die kk hat recht. wenn du innerhalb von 3 jahren wegen der selben krankheit insgesammt 1 und nen 1/2 jahr krankengeld bezogen hast wird man ausgesteuert. du solltest dich da jetzt ganz schnell beraten lassen am besten beim vdk weil sonst kann es finanziell zu allem überfluß ganz schnell mega schlecht aussehen. liebe grüße tah |
tekin |
Geschrieben am: 08 Dez 2007, 21:06
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 59 Mitgliedsnummer.: 5.517 Mitglied seit: 29 Apr 2006 ![]() |
hallo tahgar,
danke für dein Hinweis aber ich habe nicht so richtig verstanden was du meinst |
Harro |
Geschrieben am: 08 Dez 2007, 23:00
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator Beiträge: 12.882 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Huhu,
eine so hoff ich doch verständliche Erklärung: Zitat Leistungsdauer Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt (Blockfrist). Diese Drei-Jahres-Frist ist eine starre Frist (siehe Beispiel) und beginnt grundsätzlich mit dem ersten Auftreten einer Erkrankung. Eine andere Erkrankung erzeugt eine neue unabhängige Drei-Jahres-Frist. Beispiel: Arbeitsunfähigkeitszeiten aufgrund einer Rückenerkrankung (Erkrankung gleicher Ursache): 12. Dezember 2001 bis 15. Januar 2002 15. März 2002 bis 28. April 2002 10. August 2003 bis 15. Februar 2004 14. März 2005 bis laufend Die erste Drei-Jahres-Frist verläuft vom 12. Dezember 2001 bis 11. Dezember 2004. Die zweite Drei-Jahres-Frist vom 12. Dezember 2004 bis 11. Dezember 2007. Aufgrund der Arbeitsunfähigkeit vom 14. März 2005 besteht somit ein Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen, da eine neue Blockfrist begonnen hat und die Vorerkrankungszeiten aus der ersten Blockfrist somit nicht berücksichtigt werden. LG Harro :winke Quelle: |
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