MERKBLATT FÜR INVALIDITÄTS- und RENTENANGELEGENHEITEN
Die Schmerzsymptomatik ist ein besonderes Kapitel. Die meisten Schmerzpatienten haben die Erfahrung gemacht, dass ihre Schmerzen nicht ernst genommen werden, dass sie manchmal entwürdigend behandelt werden, dass man davon ausgeht, dass die Schmerzen nicht so schlimm sein können, wenn keine organischen oder nervlichen Funktionsstörungen vorliegen. Deshalb werden die Schmerzen von Seiten der Patienten nicht mehr erwähnt. Dies ist in einem Verfahren, in dem Leistungen wegen des Gesundheitszustandes beantragt wurden, falsch. Wenn Sie Schmerzen haben, oder sogar niemals schmerzfrei sind, müssen Sie dies gegenüber einem (fremden) Gutachter vollständig offenbaren. Auch wenn Sie in allen anderen Lebensbereichen immer Haltung bewahren und Ihre Schmerzen verstecken, der Gutachter oder sonstige im jeweiligen Verfahren maßgeblich beteiligten Personen, müssen vollständig Bescheid wissen.
Wenn ein Gutachter sich abwertend äußert, dann können Sie den Gutachter darauf aufmerksam machen, dass er verpflichtet ist sie ernst zu nehmen und dass sie seine Untersuchung wegen Befangenheit ablehnen können. Werden Sie weiter abwertend behandelt, dann können Sie die Untersuchung vorzeitig beenden. Im Falle der vorzeitigen Beendigung einer Untersuchung durch Sie sollten Sie im Nachhinein aber unbedingt einen wahrheitsgemäßen Erlebnisbericht schreiben und diesen Bericht bei der jeweiligen Institution (Gericht, Rentenversicherung usw.) bzw. bei Ihrem Rechtsbeistand abgeben.
Es sollen auch die kleinen Schwächen der Menschen beachtet werden. Erscheinen Sie zu einem Untersuchungstermin überaus gepflegt, mit sorgfältig geputzten (lackierten) Fingernägeln, gut sitzender Frisur, gediegen angezogen, dann ist der erste Eindruck, den Sie hiermit auf den Gutachter machen, sehr positiv und eher gesund. Die Menschen können sich meist selten solchen äußerlichen Eindrücken verschließen und schnell ist eine Vormeinung, nämlich dass eher gesund ist, wer so gut aussieht, hergestellt. Deshalb haben Rentenbewerber, die jünger aussehen und / oder Jugendlichkeit ausstrahlen, oft mehr Probleme die Rente zu bekommen. Wenn dieses "jung aussehen" in der Familie liegt, dann sollten Sie dies unbedingt erwähnen.
Sie dürfen, eigentlich müssen Sie alles äußern, was Ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und dies möglichst vollständig. Mindestens bei einer Gerichtsverhandlung haben Sie dafür immer genügend Zeit, oft auch bei ärztlichen Gutachtenterminen. Ihr Rechtsbeistand könnte Ihnen die Schilderung der Leiden bei einer Gerichtsverhandlung zwar abnehmen, aber es ist besser, Sie tun dies selbst. In Ihrem Körper stecken nur Sie selbst und deshalb wissen Sie selbst am besten Bescheid. Außerdem muss der Richter einen persönlichen Eindruck von Ihnen bekommen und nicht von Ihrem Rechtsbeistand. Deshalb wird der Richter - Sie in jedem Fall fragen, egal wie viel Ihr Rechtsbeistand vorträgt.
Manchmal folgen die Gutachter aus falsch verstandener Berufsehre den Vorgutachten, so dass dann letztendlich doch wieder nach Aktenlage entschieden wird. Und dies trotzdem durch eine persönliche Untersuchung der Eindruck erweckt wird, dass der Gutachter sich durch eigene Anschauung eine neutrale Beurteilung erlauben kann. Während einer solchen Untersuchung können Sie aber natürlich auf die Vorgutachten eingehen und können klipp und klar sagen (oder aufschreiben), dass diese oder jene Einschätzung im Gutachten des Herrn Dr. Falsch vom 30. Februar 2000 aus diesem oder jenem Grund nicht stimmt. Wenn möglich sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über ein "schlechtes" Gutachten und fragen sie Ihn, wo er die Schwachpunkte dieses Gutachtens sieht.
Ihr Hausarzt kann ärztliche Unlogik (z.B. Schonhinken seit längerer Zeit auf einem Bein, ohne dass eine Umfangsverminderung der Muskulatur dieses Beines festgestellt wurde), gegenseitige Verstärkungen von Krankheitsbildern (z.B. Verstärkung von Hüftbeschwerden durch Abnutzungen in einem Kniegelenk) und Unvollständigkeiten eines Gutachtens Ihnen gegenüber aufdecken. Sie wiederum haben dann die Möglichkeit diese "Munition" dem nachfolgenden Gutachter an die Hand zu geben. Manchmal sind auch Hinweise hilfreich, die es dem nachfolgenden Gutachter ermöglichen, Formulierungen zu wählen, die dem Vorgutachter keine "übermäßigen Schmerzen" bereiten. Z.B. zeitbezogene Hinweise (das Vorgutachten ist ja schon ein halbes Jahr alt und in diesem halben Jahr hat sich alles verschlimmert), oder fachbezogene Hinweise (der Vorgutachter ist Orthopäde und konnte deshalb meine Leiden auf neurologischem Gebiet nicht, oder nur unvollständig erkennen)
Zwei Dinge dürfen Sie nicht: Übertreiben und simulieren. Alles Andere aber ist notwendig zu schildern, auch wenn es Ihnen unangenehm ist. Viel Unangenehmer ist es, wenn die Rente abgelehnt wird und Sie dann irgendwann zum Sozialamt gehen müssen.
Quelle: Patienten-Informationen Autor: diebandscheibe.de
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