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Montag, den 19. Juli 2004 um 00:00 Uhr

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Gutachten in der Schmerztherapie - leider oft ein Ärgernis

Schmerzpatienten sind sehr oft auf Gutachten angewiesen, sei es im Fortgang der Behandlung oder in der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen und anderen Institutionen. Die wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte geben eigentlich genügend Grundlagen für fundierte Begutachtungen. Leider müssen Patienten und die sie betreuenden Ärzte immer wieder die Erfahrung machen, dass Gutachtern algesiologische Basiskenntnisse fehlen.

 

Einige Negativbeispiele und Warnungen vor dem gutachtenbedingten Psychosyndrom.

 

Gutachten sollte nur jemand übernehmen, der die notwendige Sachkunde nachweisen kann, was auch in den allermeisten Fällen der Fall sein wird. Problematisch wird es, wenn Gutachter die Entwicklungen der Schmerztherapie in den letzten Jahrzehnten nicht mitbekommen haben und somit auf dem Stand geblieben sind, der zur Zeit ihrer ärztlichen Prüfung ausgereicht hat. Gutachter müssen auch die Konsequenzen bedenken, die ihre Beurteilung für die Probanden, unsere Patienten, haben kann. Auch hier sind - wie in der kurativen Tätigkeit - ärztliches Können und ärztliche Kunst gefragt. Algesiologische Kenntnisse sind noch nicht Allgemeingut. Es ist bekannt, dass Schmerzkranke nur ausnahmsweise einen Behandlungsplatz finden. 70 bis 80 % dieser Patienten sind unzureichend oder nicht versorgt. Solange die Versorgungssituation völlig unzureichend ist, wird es kaum verwundern, dass auch algesiologische Gutachten nur in Ausnahmefällen genügend qualifiziert sind.

 

Krankenkassen, Versicherungen und Gerichte lassen immer noch zu, dass chronische Schmerzpatienten von Ärzten begutachtet werden, die nicht eine einzige Stunde schmerztherapeutischer Fortbildung nachweisen können, geschweige denn eine kontrollierte Weiterbildung in der Schmerztherapie. Auch im MDK gibt es keine Algesiologen. Gutachter "Gutachten" bisher aus ausschließlich monodisziplinärer Sichtweise und leider oft genug aus einem Kenntnisstand, den sie seit dem Studium nicht mehr aufgefrischt haben. Manchmal hat man auch den Eindruck, dass Vorurteile gegenüber der Schmerztherapie und Behandlungsverfahren eine gewisse Rolle spielen könnten.

 

Ein Beispiel:

 

Ein Patient mit seit über zehn Jahren vorliegender chronischer Schmerzkrankheit mit neuropathischer Komponente, die zu vorzeitiger Berentung und Anerkennung als Schwerbehinderter geführt hatte, sollte mit Gabapentin behandelt werden. Sein Antrag auf Kostenübernahme des Medikamentes, den er noch vor Erweiterung der Zulassung gestellt hatte, wurde von der Krankenkasse unter Berufung auf ein Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) abgelehnt. Sein Widerspruch, der erst zwei Monate nach erfolgter Zulassungserweiterung beschieden wurde, hatte keinen Erfolg, offenbarte jedoch das MDK-"Gutachten". Die MDK-Gutachterin stellte für die Krankenkasse bezüglich der chronischen Schmerzkrankheit unter anderem fest (wörtliches Zitat): "Von einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung kann nach dem jetzt bekannten medizinischen Sachverhalt nicht ausgegangen werden, weil es sich hierbei um Krankheitszustände handeln muss, die innerhalb kurzer Zeit, d. h. weniger Wochen, Todesfolge, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nach sich ziehen ...". Zum Glück für den Patienten hatte sich die Frage nach der Kostenerstattung zwischenzeitlich anders gelöst. Die Erniedrigung durch die Krankenkasse und das ärztliche Gutachten ist bis heute nicht überwunden.

 

Dieses Beispiel ist leider kein Einzelfall, leider auch kein seltener oder besonders schlimmer Fall, sondern Exempel aus dem algesiologischen Alltag.


Grundvoraussetzungen für Gutachten:

 

Gutachten über Patienten mit chronischen Schmerzen und Schmerzkrankheiten sollten - außer den allgemeinen Anforderungen im Gutachterwesen - bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen, neben der eigentlich selbstverständlichen, algesiologischen Qualifikation des Gutachters.

Gutachten über Schmerzpatienten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind nicht nur wertlos, sondern auch gefährlich, weil sie den Patienten zusätzlichen Schaden zufügen können, das gutachtenbedingte Psychosyndrom. Jeder Gutachter sollte sich dieser Gefahr bewusst sein und den Grundsatz jeder ärztlichen Tätigkeit beachten: Primum nil nocere. Alle Ärzte, auch wenn sie als Gutachter tätig sind, sollten eine Medizin mit Menschlichkeit betreiben, keine Auftrags- und Erfüllungsmedizin.

Unsere Empfehlung zu Anträgen Erwerbsminderungsrente und/oder Versorgungsamt

 

Quelle: Patienten-Informationen
Autor: diebandscheibe.de

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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. Januar 2010 um 00:06 Uhr