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Mittwoch, den 21. November 2007 um 00:00 Uhr

Sozialverbände


Zunächst einmal empfehlen wir unsere CD´s Versorgungsamt und Erwerbsminderungsrente,
welche speziell auf die Problematik der Bandis zugeschnitten sind. Die CD´s beinhalten Gesetzesgrundlagen,
Links zu Anträgen, Gerichten etc., Vorgehen bei Antrag, Widerspruch und Klage, sowie Musterbriefe.
Dazu all die Erfahrung unserer Mitglieder in geballter Form zusammengefasst.

Da wir bei Verwaltungs- und Klageangelegenheiten, also Widersprüche und Klagen gegen das Versorgungsamt und die Rentenversicherungsträger immer wieder auf den Rechtsbeistand des Sozialverbandes SoVD und den Sozialverband VDK verweisen, interessierte uns die finanzielle Belastung für Bandis, angefangen vom Mitgliedsbeitrag bis zu Pauschalen für Widerspruch und Klage.

Da die Beiträge, so wie die Fallpauschalen in den einzelnen Landesverbänden abweichen, haben wir eine Gegenüberstellung der einzelnen Landesverbände vorgenommen.


 

Sozialverband SoVD

Sozialverband VDK

Landesverband

Mitgliedsbeiträge

Fallpauschale

Mitgliedsbeiträge

Fallpauschale

Baden-Württemberg
Einzel: 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 35 Euro
Klage: 60 Euro
Berufung: 70 Euro
Einzel: (*10) 4,50 Euro
incl. Partner: 7,75 Euro
Widerspruch: 30 Euro
Klage: 50 Euro
Berufung: 70 Euro
Bayern
Einzel: 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 20 Euro
Klage: 30 Euro
Berufung: 55 Euro
Einzel: 5 Euro
Widerspruch: 25 Euro
Klage: 40 Euro
Berufung: 80 Euro
Berlin-Brandenburg
Einzel: 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 50 Euro
Klage: 80 Euro
Berufung: ? Euro
Einzel:(*8) West    6 Euro
Ost  5,50Euro
Widerspruch: 104 Euro
Klage: 164 Euro
Berufung: 248 Euro
Bremen
Einzel: 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: Euro
Klage: Euro
Berufung: Euro
Einzel: (*6) 5,35 Euro
incl. Partner: 8 Euro
Familie: 9,25 Euro
Widerspruch: 55 Euro
Klage: 100 Euro
Berufung: 140 Euro
Hamburg
Einzel: (*2) 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 18 Euro
Klage: 28 Euro
Berufung:

56 Euro

Einzel:   (*1) 5 Euro
incl. Partner: 7,50 Euro
Widerspruch: 18 Euro
Klage: 28 Euro
Berufung: --------------
Hessen
Einzel: 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: Euro
Klage: Euro
Berufung: Euro
Einzel: 3,50 Euro
Widerspruch: 0 Euro
Klage: 0 Euro
Berufung: 0 Euro
Mecklenburg-
Vorpommern
Einzel: 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 18 Euro
Klage: 26 Euro
Berufung: 51 Euro
Einzel: 4,60 Euro
incl. Partner: 6,90 Euro
Familie: 6,90 Euro
Widerspruch: Euro
Klage: Euro
Berufung: Euro
Niedersachsen
Einzel: (*7) 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 26 Euro
Klage: 50 Euro
Berufung: ? Euro
Einzel: (*6) 5,35 Euro
incl. Partner: 8 Euro
Familie: 9,25 Euro
Widerspruch: 55 Euro
Klage: 100 Euro
Berufung: 140 Euro
Nordrhein-Westfalen
Einzel: (*2) 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 18 Euro
Klage: 28 Euro
Berufung: 56 Euro
Einzel: (*5) 4 Euro
Widerspruch: 18 Euro
Klage: 28 Euro
Berufung: 56 Euro
Rheinland-Pfalz
Einzel: 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 0 Euro
Klage: 50 Euro
Berufung: 75 Euro
Einzel: 3,50 Euro
Widerspruch: 0 Euro
Klage: 0 Euro
Berufung: ------------
Saarland
Einzel: 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 0 Euro
Klage: 50 Euro
Berufung: 75 Euro
Einzel: (*9) 4,75 Euro
Partner/Fam. 7,75 Euro
Widerspruch: 30 Euro
Klage: 50 Euro
Berufung: 70 Euro
Sachsen
Einzel: 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 15 Euro
Klage: 25 Euro
Berufung: 40 Euro
Einzel: (*4) 4,60 Euro
Widerspruch: 32,10 Euro
Klage: 53,50 Euro
Berufung: 85,58 Euro
Sachsen-Anhalt
Einzel: 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: Euro
Klage: Euro
Berufung: Euro
Einzel: 3,50 Euro
Widerspruch: Euro
Klage: Euro
Berufung: Euro
Schleswig-Holstein
Einzel: (*3) 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 18 Euro
Klage: 28 Euro
Berufung: 56 Euro
Einzel: 5,11 Euro
Widerspruch: Euro
Klage: Euro
Berufung: Euro
Thüringen(*11)
Einzel: 5 Euro
incl. Partner: 7,15 Euro
Familie: 9 Euro
Widerspruch: 18 Euro
Klage: 26 Euro
Berufung: 51 Euro
Einzel: 3,50 Euro
Widerspruch: 0 Euro
Klage: 0 Euro
Berufung: 0 Euro


Die Fallpauschalen werden in Einzelfällen unter div. Bedingungen erlassen!
Die aufgeführten Beiträge und Kosten entsprechen dem Stand vom: 21.11.2007 und sind unverbindlich.

(*1)  Bei Neumitgliedern wird eine Spende von 30 bzw. 60 Euro erwartet; Anwalt kann bei Rechtsschutzvers. in Anspruch genommen werden
(*2)  In Einzelfällen ist es in das Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters gestellt, von der Kostenerhebung abzusehen, bzw. diese zu stunden
(*3)  Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder XII erhalten, sowie Personen mit mind. 10-jähriger Mitgliedschaft, sind befreit
(*4)  Neumitglieder müssen einen Jahresbeitrag rückwirkend zahlen, wenn Klage eingereicht wird.
        Ab 5-jähriger Mitgliedschaft halbieren sich die Gebühren.
(*5)
Revisionsverfahren 79 Euro und Nichtzulassung der Revision 41 Euro
(*6)  Ab 5 Jahre Mitgliedschaft verringern sich die Pauschbeträge nach Mitgliedsjahren
(*7)  Antragstellung 8 Euro
(*8)  Bei Revision werden 288 Euro fällig. Die Verfahrenskosten halbieren sich nach einem Jahr Mitgliedschaft, außerdem bei ALGII und Sozialgeld.
         Nach 5-jähriger Mitgliedschaft wird auf Antrag des Mitglieds die Hälfte der vor genannten entrichteten Kosten zurückerstattet.
(*9)  Revisionsverfahren 80 Euro. Bei 5-jähriger Mitgliedschaft 50% Fallpauschale, bei 10-jähriger Mitgliedschaft keine Kosten f. Fallpauschalen.
(*10)Nach 1-jähriger Mitgliedschaft halbieren sich die Fallpauschalen.
(*11)Für die Übernahme einer Vertretung in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren durch den Verband muss eine Mitgliedschaftsdauer von zwei
        Jahren (Wartezeit) erfüllt sein.



Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. Januar 2010 um 04:45 Uhr