Wegweiser zur Bewilligung von Arbeitsplatzausstattungen durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Wichtig! Der Antrag muss vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden (ansonsten erlischt der Anspruch). 1. Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschusst?
Bürostühle, Stehpulte/höhenverstellbare Schreibtische, Autositze, LKW-/Bussitze, technische Arbeitshilfen und Transporthilfen im Betrieb.
Des weiteren gibt es Zuschüsse zu einem Kraftfahrzeug, diese sind aber vom Einkommen abhängig. Behindertengerechte Umbauten an Kraftfahrzeugen, so auch Automatic-Getriebe, Bremskraftverstärker etc.
Info-Broschüren:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen
2. Wer kann einen Antrag stellen?
- Jeder Versicherte, der aufgrund körperlicher Leiden Hilfsmittel zur Erlangung oder Aufrechterhaltung eines Arbeitsplatzes benötigt.
- Behinderte Menschen mit einem GdB von 50, oder ab GdB 30 mit Gleichstellung
- Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall
3. Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag erfüllt sein?
- Rentenversicherung: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung, oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender AHB, oder wenn Rente ansteht.
- Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall.
- Arbeitsamt: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung.
- Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamte, oder Sonderfälle. Voraussetzung: GdB von 50 oder GdB von 30 mit Gleichstellung.
4. Wo stelle ich meinen Antrag?
5. Was brauche ich zur Antragstellung?
- Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Das ärztliche Attest vom Facharzt (Neurochirurg, Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik.
- Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, bzw. Stellenbeschreibung
- Den Kostenvoranschlag eines Fachhändlers.
Folgende Anträge können online abgerufen werden:
Antragspaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Deutsche Rentenversicherung Bund)
Antragspaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Antragspaket Kraftfahrzeughilfe (KFZ) (Deutsche Rentenversicherung Bund)
Antragspaket Kraftfahrzeughilfe (KFZ) (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Weitere Infos auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund Weitere Infos auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sie verkürzen die Bearbeitungszeit, wenn Sie die obigen Unterlagen komplett und vollständig bei Ihrem Kostenträger einreichen.
6. Wer ist bei der Antragstellung oder bei offenen Fragen behilflich?
Auf den folgenden Seiten gibt es viel Lesestoff:
Themen rund um das Sitzen,ÂÂÂÂÂ unter anderem im Auto; PC-Ergonomie usw. Physiologische Tipps für den Rücken Viele Infos zum Bildschirmarbeitsplatz Ergonomische Anforderungen an Büromöbel und Arbeitsmittel
Hersteller und Anbieter in alphabetischer Folge (Die Liste ist mit Sicherheit nicht vollständig) :
Art & Office Bürodesign GmbH Assmann Büromöbel GmbH & Co. Chairgo voll bezuschusst wird das Modell Chairgo RV CHEOPS - Holzwerkstatt GmbH Fleischer Büromöbelwerk Hag Sitzsysteme Haider Bioswing Haworth GmbH Inwerk GmbH Kinnarps Büromöbel GmbH GmbH König+Neurath AG Leitner Ergomöbel GmbH LEUWICO Büromöbel GmbH MOIZI Möbel GmbH Officeplus GmbH Pending-Vertrieb Protect! GmbH & be in motion GmbH Pulte GmbH Reiss Rhode & Grahl Rieger Bürosysteme Steelcase Werndt AG Schwipp Swopper TransOrt Variér Furniture GmbH Wiesner-Hager Johann Wilhelm Gmbh WINI Büromöbel GmbH Tipp: Suchen Sie im Internet auch nach dem Begriff „Sitzdynamiker“
Orthopädische Autositze:
Isringhausen GmbH & Co. KG für LKW/Busse/Baumaschinen/Gabelstapler
König Komfort- und Rennsitze GmbH für PKW
Recaro GmbH & Co. KG für PKW
Sanitätshäuser und die Herstellerfirmen geben Ihnen gerne Anschriften, wo sie die Hilfen vor dem Kauf ausprobieren können.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir mit den genannten Firmen keine gemeinsamen Interessen haben. Die Nennung der Firmen soll lediglich Ihrer Information dienen! Quelle: Patienten-Informationen Autor: diebandscheibe.de
|