MERKBLATT FÜR INVALIDITÄTS- und RENTENANGELEGENHEITEN
Unglaubwürdig wirkt es, wenn Sie z.B. wegen Schmerzen / Versteifungen in den Händen und Fingern nicht mehr schreiben können, weil der Stift nicht gehalten werden kann, andererseits aber Näharbeiten machen, oder jeden Tag Kartoffeln von Hand schälen.
Sind Sie Mitglied in einem Verein, waren dort aber aus gesundheitlichen Gründen seit zwei Jahren nicht mehr aktiv, dann reicht es nicht zu sagen: "Ich bin Mitglied im XY -Verein." Ihr Gegenüber wird dann fragen, was dort alles gemacht wird. Sie beschreiben dann die geselligen Abende, die gemeinsamen Ausflüge und Wanderungen, vielleicht noch mit leuchtenden Augen, weil schöne Erinnerungen geweckt werden. Da ergibt sich ein vollkommen falsches Bild. Es muss in diesem Fall gesagt werden: "Ich bin Mitglied im XY -Verein, war aber seit zwei Jahren wegen meiner schlechten Gesundheit nicht mehr dabei." Fragt der Gegenüber was in diesem Verein alles so gemacht wird, dann kann die Antwort z.B. lauten:" Ich weiß es nicht mehr genau, weil ich seit zwei Jahren nicht mehr aktiv sein konnte." Was früher war steht nicht zur Debatte. Regelmäßig steht nur der Zeitraum seit Rentenantragstermin zur Debatte. Sie sollten auch ungefragt auf solche Umstände hinweisen.
Beschäftigungen wie Bücherlesen, Musikhören, Hörspiele hören, anspruchsvolle Fernsehsendungen sehen usw., bei denen die Intellektuelle Leistungsfähigkeit gefordert ist lassen ebenfalls Rückschlüsse auf Ihre (geistige) Leistungsfähigkeit zu. Auch hier gilt wieder, wenn Sie dies früher gern gemacht haben und jetzt nicht mehr können, dann muss dies auch so gesagt werden.
Wenn so genannte Kleinigkeiten, wie z.B. Schwindel, Schwarzwerden vor den Augen, Ohnmachtsanfälle usw. vorhanden sind, dann muss man dies unbedingt ansprechen. Bei Schwindelanfällen können Sie sich selbst und Arbeitskollegen auf einer Arbeitsstelle gefährden. Regelmäßig muss auch angegeben werden, wie oft und in welchen Abständen Schwindelanfälle usw. im Durchschnitt auftreten. Es ist daher sinnvoll, sich alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, auch die Kleinigkeiten, genau aufzuschreiben und diese Notizen dann während des Verfahrens oder während eines Gutachtentermin zu benutzen. Hilfreich ist es, wenn die Entwicklung des Krankheitsbildes chronologisch notiert, laufend ergänzt und auch so vorgetragen wird. Ggf. lassen Sie sich von einem Angehöriger beim anfertigen der Notizen helfen.
Wichtig ist es darzustellen, dass meist nicht ein Tag wie der Andere ist. Wenn Sie also an einem Tag für eine Stunde einkaufen können und am anderen Tag können Sie, weil z.B. die Beine dann wieder schmerzen, unmöglich einkaufen, können dafür aber für eine Stunde Wäsche zusammenlegen, am dritten Tag können Sie dann für eine Stunde Staub wischen, dann muss dies auch so gesagt werden. Fragt ein Gutachter oder Richter: "Was können Sie denn noch für Tätigkeiten verrichten ?" und Sie antworten dann: "Ich kann noch für je eine Stunde einkaufen gehen, Wäsche zusammenlegen und Staub wischen", dann ist eine rechnerische Arbeitszeit von drei Stunden (täglich) vorhanden und damit gibt es meist keine teilweise Erwerbsminderungsrente mehr. Sagen Sie aber: "Ich kann für etwa eine Stunde am Tag noch Tätigkeiten verrichten, z.B. einkaufen gehen oder Wäsche zusammenlegen oder Staub wischen." dann ist eine, für Ihr Anliegen weitaus, bessere Situation gegeben.
Auch das beliebte Spazierengehen lässt Rückschlüsse auf die Restleistungsfähigkeit zu, ebenso Auto und Fahrrad fahren. Wenn Sie jeden Tag zwei Stunden spazieren gehen, sich aber alle 15 Minuten irgendwo hinsetzen müssen für 20 Minuten zum Ausruhen, dann muss dies auch so gesagt werden. Falsch ist in diesem Fall: "Ich gehe jeden Tag zwei Stunden spazieren." Richtig ist z.B.: "Wenn ich für höchstens 2 Stunden spazieren gehen kann, dann muss ich mich alle Viertelstunde hinsetzen und für 20 Minuten ausruhen. Auch kann ich nur noch langsam laufen und schaffe höchstens noch 500 Meter am Stück." Wenn Sie viermal am Tag eine Wegstrecke von 500 Metern auch mit Gehstützen in akzeptabler Zeit (ca. 20 Min.) am Stück zurücklegen können, geht die andere Seite davon aus, dass Sie eine Arbeitsstätte ohne größere Probleme erreichen können. Können Sie dies nicht mehr, dann sind Sie auch dann rentenberechtigt, wenn Sie eigentlich noch vollschichtig leichten Tätigkeiten ausüben könnten.
Wenn Sie auf die Frage "Können Sie noch Auto fahren?" einfach mit "Ja" antworten, dann ist auch dies zu wenig. Auch hier müssen die tatsächlichen Gegebenheiten dargestellt werden, geben Sie also zeitliche oder räumliche Begrenzungen an, oder wenn Sie nur in Begleitung fahren können, sagen Sie dies. Können Sie noch große Strecken, in unbekannter Umgebung und mehrere Stunden Auto fahren, ist dies eher ein Indiz dafür, dass Sie nicht rentenberechtigt sind.
Regelmäßig verwenden viele Rentenantragsteller überdurchschnittlich viel Zeit für Arztbesuche und medizinisch bedingte Selbstpflege, auch die normale Körperpflege dauert meist länger. Oftmals ist Hilfe beim Anziehen von Socken und Schuhen nötig. Dies muss so geschildert werden, wenn es zutrifft. Wird der Tagesablauf abgefragt, dann darf dieser Teil des Tagesablaufes nicht unter den Tisch fallen.
Wenn Sie zweimal im Monat ins Thermalbad gehen, weil es Ihnen gesundheitlich gut tut (z.B. Schmerzlinderung), ist dies auch genauso vorzutragen. Wenn Sie den Eindruck erwecken, dass Sie aus purer Freude zweimal im Monat ins Thermalbad gehen, dann wird sich dies negativ auswirken. Gleichartig gilt dies für alle anderen Aktivitäten.
Quelle: Patienten-Informationen Autor: diebandscheibe.de
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